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Ihr Rehaantrag

Was ist das Wunsch und Wahlrecht?

Die Auswahl der richtigen Rehaklinik ist für den Rehaerfolg von großer Bedeutung. In welcher Klinik Sie Ihre Reha antreten möchten, darauf haben Sie Einfluss. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wunsch- und Wahlrecht, welches Ihnen ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Klinik einräumt. Nach § 8 SGB IX hat jeder Patient/jede Patientin das Recht die Klinik seiner stationären oder ambulanten Reha selbst „(mit)auszusuchen“.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

  • Zwischen dem Kostenträger und der Einrichtung muss ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag bestehen.
  • Die Rehaklinik muss nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.
  • Die Rehaklinik muss nachweislich für die Erkrankung geeignet sein.

Was müssen Sie bei der Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts beachten?

Legen Sie Ihre medizinischen Gründe für die Wahl einer bestimmten Rehaklinik ausführlich und präzise dar. Folgende Angaben können eine Rolle spielen:

  • spezifisches Therapieangebot
  • interdisziplinäres Konzept der Rehaklinik
  • geringe Wartezeit
  • Vertrauensbeziehung zu Ärzten und Therapeuten (z.B. aus einem früheren Aufenthalt)
  • Wohnortnähe bzw. –ferne als besondere Anforderung

Auch persönliche Gründe können für die Wahl einer bestimmten Rehaklinik sprechen:

  • Wohnortnähe (wenn Angehörige in die Therapie einbezogen werden)
  • Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen
  • Die Rehaklinik ist in der Nähe des Akutkrankenhauses (z.B. bei einer neurologischen Reha der Phase C/D)

Wo können Sie die Angaben zu Ihrem Antrag anbringen?

Haben Sie noch keinen Antrag auf Reha gestellt, Sie haben aber eine Wunschklinik?

Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit dem Reha-Antrag ein.

Sie haben den Reha-Antrag bereits versendet, haben aber noch keine Antwort erhalten?

Reichen Sie das Formular nach und verweisen Sie auf den bereits gestellten Reha-Antrag.

Ihr Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt?

Stellen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung (Widerspruchsverfahren). Legen Sie hier Ihre medizinischen Beweggründe dar und beachten Sie die Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Bezüglich Gutachten/Stellungnahme können Sie auch Ihren Hausarzt/Facharzt ansprechen.

Wie hängt der Wohnort mit der Nähe zur Wunschklinik zusammen?

Anschlussheilbehandlung: Die Klinik sollte normalerweise maximal 150 km um den Wohnort liegen.
Heilverfahren: Hier gibt es keine Vorgaben zur Entfernung des Wohnorts.

Sie verbringen die Reha in der Regel mind. 21 Tage in Ihrer Rehaklinik – Sie sollen sich dort wohlfühlen und auch wirklich an der richtigen Adresse sein. Zögern Sie deswegen nicht, und nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch und nutzen Sie das Wunsch- und Wahlrecht. 

Informationen dazu (und auch Qualitätszahlen zur Federseeklinik) erhalten Sie auch auf www.qualitätskliniken.de.

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