Schlossklinik Bad Buchau gGmbH
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88422 Bad Buchau
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Die Auswahl der richtigen Rehaklinik ist für den Rehaerfolg von großer Bedeutung. In welcher Klinik Sie Ihre Reha antreten möchten, darauf haben Sie Einfluss. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wunsch- und Wahlrecht, welches Ihnen ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Klinik einräumt. Nach § 8 SGB IX hat jeder Patient/jede Patientin das Recht die Klinik seiner stationären oder ambulanten Reha selbst „(mit)auszusuchen“.
Legen Sie Ihre medizinischen Gründe für die Wahl einer bestimmten Rehaklinik ausführlich und präzise dar. Folgende Angaben können eine Rolle spielen:
Auch persönliche Gründe können für die Wahl einer bestimmten Rehaklinik sprechen:
Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit dem Reha-Antrag ein.
Reichen Sie das Formular nach und verweisen Sie auf den bereits gestellten Reha-Antrag.
Stellen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung (Widerspruchsverfahren). Legen Sie hier Ihre medizinischen Beweggründe dar und beachten Sie die Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Bezüglich Gutachten/Stellungnahme können Sie auch Ihren Hausarzt/Facharzt ansprechen.
Anschlussheilbehandlung: Die Klinik sollte normalerweise maximal 150 km um den Wohnort liegen.
Heilverfahren: Hier gibt es keine Vorgaben zur Entfernung des Wohnorts.
Sie verbringen die Reha in der Regel mind. 21 Tage in Ihrer Rehaklinik – Sie sollen sich dort wohlfühlen und auch wirklich an der richtigen Adresse sein. Zögern Sie deswegen nicht, und nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch und nutzen Sie das Wunsch- und Wahlrecht.
Informationen dazu (und auch Qualitätszahlen zur Federseeklinik) erhalten Sie auch auf www.qualitätskliniken.de.