Schlossklinik Bad Buchau gGmbH
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Seit dem 01.03.2023 sind auch im Rehabilitationsbereich, nahezu alle coronabedingten Einschränkungen gefallen. Nachfolgend finden Sie alles wichtige.
Für stationäre Patienten, Begleitpersonen und Präventionsgäste entfällt die Maskenpflicht. Bei Symptomen bitten wir Sie, selbstständig eine Maske (MNS oder FFP2) zu tragen. Sollten Sie keine haben, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal.
Alle neu anreisenden Patienten erhalten bei Check-in für jede Woche einen Selbsttest. Davon ist einer direkt am Anreisetag durchzuführen. Die weiteren Selbsttests werden von den Patienten in Eigenverantwortung durchgeführt.
Bei coronatypischen Symptomen sind Sie weiterhin dazu verpflichtet, sich auf dem Pflegestützpunkt zu melden. Ist der durchgeführte Schnelltest positiv, müssen Sie die Reha-Maßnahme abbrechen.
Für Begleitpersonen besteht keine Testpflicht, außer diese bleiben länger als 4 Tage in der Klinik. Besucher sind erlaubt und benötigen ebenfalls kein negatives Testergebnis.
Bitte lassen Sie uns sorgsam mit dieser neugewonnen Freiheit umgehen und geben Sie weiterhin auf sich, Ihre Mitpatienten:innen und unsere Mitarbeiter:innen acht – das Coronavirus ist nicht verschwunden.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen bundeseinheitlichen Kurzantrag zur Verfügung, welcher für Patienten gedacht ist, welche eine Reha aufgrund der Corona-Pandemie nicht abschließen konnten. Musste die Reha abgebrochen werden, kann die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht über das Formular G0101 neu beantragt werden.
Hinweis: Für eine Reha mit dem Kostenträger der Rentenversicherung gelten andere Regelungen, als für Reha mit dem Kostenträger der Krankenkassen.