Schlossklinik Bad Buchau gGmbH
Schlossplatz 2
88422 Bad Buchau
Fon 07582 807-0
Fax 07582 807-100
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Wie auch andere Dienstleistungsunternehmen passen Rehakliniken ihre Abläufe an die Aufgabenstellungen der Corona-Pandemie an. Wir gestalten Ihren Reha-Aufenthalt wie gewohnt mit dem Ziel, gemeinsam mit Ihnen, eine nachhaltig erfolgreiche Reha zu erwirken. Der Weg hin zu diesem Ziel orientiert sich an den veränderten Rahmenbedingungen. Mit dieser Informationsseite möchten wir Sie über die wichtigsten, aktuell geltenden, Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informieren.
Aufgrund der aktuellen Situation sind wir leider dazu gezwungen, den Besucherstrom in unserer Klinik einzuschränken bzw. Vorsichtsmaßnahmen bestehen zu lassen. Diese sind an die geltende Krankenhausverordnung angelehnt. Dies erfolgt zu Ihrem eigenen Schutz und dem unserer Mitarbeiter:
Heimreisen während einer Reha sind grundsätzlich nur in begründeten Fällen und mit ärztlicher Genehmigung möglich. Insbesondere in der jetzigen Situation bedeutet jedes Fernbleiben der Rehaklinik z.B. durch eine vorrübergehende Heimreise, ein unnötiges Risiko. Dies kann im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit aller Patienten haben. Deswegen gilt aktuell ein ausnahmsloses Heimreiseverbot.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen bundeseinheitlichen Kurzantrag zur Verfügung, welcher für Patienten gedacht ist, welche eine Reha aufgrund der Corona-Pandemie nicht abschließen konnten. Musste die Reha abgebrochen werden, kann die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht über das Formular G0101 neu beantragt werden.
Hinweis: Für eine Reha mit dem Kostenträger der Rentenversicherung gelten andere Regelungen, als für Reha mit dem Kostenträger der Krankenkassen.
Das Thema Corona und die damit verbundenen Einschränkungen entwickeln sich nach wie vor dynamisch. Das Gesundheitszentrum Federsee arbeitet „Gemeinsam für Ihre Gesundheit“. Das bedeutet, mehr denn je, dass wir für Ihre gesundheitliche Sicherheit sorgen. Deswegen werden Abläufe, wo notwendig und möglich, angepasst.
Die hausinterne Teststrategie orientiert sich an der gültigen Corona-Verordnung und an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Bitte lassen Sie vor Anreise in einem örtlichen Schnelltestzentrum einen Schnelltest durchführen. Somit verhindern Sie, dass Sie bei positivem Testergebnis hier vor Ort sofort Ihre Heimreise antreten müssen.
Hinweis: Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme antreten, haben Sie einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest in einem örtlichen Schnelltestzentrum. Legen Sie dort einfach dieses Anschreiben vor.
Bei Check-In wird unser qualifiziertes Fachpersonal ausnahmslos alle Patienten testen, auch wenn der zuhause durchgeführte Test negativ war. Sollte der Test vor Ort positiv ausfallen, dürfen Sie die Rehabilitationsmaßnahme nicht antreten.
In medizinischen Einrichtungen besteht weiterhin eine ausnahmslose Maskenpflicht. Stoffmasken sind nicht ausreichend. Für die Schlossklinik sieht die Regelung wie folgt aus:
Ziel ist es das Ansteckungsrisiko für unsere besonders gefährdeten Patienten/-innen und Mitarbeiter/-innen möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund ist das Tragen eines MNS auch bei Therapien im Innenbereich notwendig. Bitte tragen Sie diese Verantwortung mit und denken Sie daran, dass man es einem Menschen nicht ansieht, ob er oder sie Risikopatient/-in ist. Durch Ihr Mitwirken schützen Sie diese Personen.
Informationen zur aktuellen Lage rund um das Virus, Risikogebieten und Verhaltensregeln finden Sie jederzeit auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, sowie über das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:
Das Kreisgesundheitsamt Biberach bietet eine Übersicht an häufig gestellten Fragen und Antworten. Sollten diese nicht ausreichen, ist auch dort eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.